Anwalt für Privatrecht

Internationales Privatrecht

Das internationale Recht reguliert die Beziehungen und Handlungen von natürlichen und juristischen Personen zwischen verschiedenen Ländern, Staaten oder Gemeinschaften. Im internationalen Recht unterscheidet man zwischen zwei rechtlichen Klassen:
  • Öffentliches internationales Recht
  • Internationales Privatrecht
Ersteres regelt und legt die Vorschriften der Beziehungen zwischen Staaten oder anderer internationaler Sachverhalte fest. Allgemein auch Rechtsordnung der internationalen Gemeinschaft genannt. Das internationale Privatrecht regelt die Verhältnisse zwischen Privatpersonen, sowohl natürlicher Personen als auch Firmen und meistens aus Sichtweise internationaler Verhältnisse.

Deutschsprachige Anwälte für internationales Privatrecht

Die Anwaltskanzlei Espada Gerlach bietet qualitativ hochwertige Dienstleistungen im Bereich internationales Privatrecht.
  • Internationale Bau- und Dienstleistungsverträge
  • Immobilienrecht
  • Erbschaften zwischen unterschiedlichen Ländern
  • Erbschaft durch einen Sterbefall im Ausland
  • Beantragung internationaler Pfändungen
  • Testamente und Vermächtnisse auf internationaler Ebene
  • Nationale und internationale Scheidungen
  • Schuldeintreibungen im Ausland
Deutsch-spanische anwaltskanzlei →

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Anwalt für internationales Privatrecht in Barcelona.

Wir arbeiten mit Anwälten in Frankfurt, London, Brüssel, Paris, Amsterdam und München zusammen, um unseren Mandanten als Fachanwalt für internationales Privatrecht einen Service auf dem gesamten Gebiet anbieten zu können:

Sr. Espada CV

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