Grenzüberschreitende Erbschaften in Spanien -Allgemein- (für EU-Bürger)

12/04/2020

Vielen Deutschen ist nicht bekannt, dass in Spanien, um eine Erbschaft zu erhalten, diese durch die Erteilung einer öffentlichen Urkunde vor einem spanischen Notar angenommen werden muss.

Einer der verschiedenen Gründe dafür, dass eine formelle Annahme erforderlich ist, ist, dass es in Spanien Erbschaftssteuern gibt. Deshalb können Erben wählen, ob sie eine Erbschaft annehmen oder ablehnen wollen. Wenn sie diese akzeptieren, müssen sie die Erbschaftssteuer bezahlen.

In diesem Artikel werden wir uns jedoch nicht auf die Steuern konzentrieren, sondern darauf, wie das Erbe nicht-spanischer Bürger nach dem Recht eines großen Teils Spaniens geregelt wird. (In Spanien gibt es mehrere „Autonome Gemeinschaften“ oder Regionen mit einem eigenen Zivilrecht zum Thema Erbschaft).

Aufgrund der Globalisierung ist es sehr häufig, dass eine verstorbene Person Vermögenswerte in mehreren Ländern besitzt oder zu Lebzeiten ihren gewöhnlichen Wohnsitz in mehreren Ländern hatte. Wir nennen dies grenzüberschreitende Erbschaft, und das auf die Erbschaft anwendbare Recht muss zuerst bestimmt werden.

Welches Recht ist anwendbar bei einer grenzüberschreitenden Erbschaft?

Es ist von wesentlicher Bedeutung zu wissen, welches Recht anwendbar ist, um die Reihenfolge der Erbfolge in Erbschafts und testamentlosen Nachlässen, das Pflichtteilsrecht und die Verjährungsfristen für Erbrechte zu bestimmen.

Für Personen, die vor dem 17. August 2015 verstorben sind, gilt das Recht des Landes, das der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen entspricht; aber für Personen, die nach dem 17. August 2015 verstorben sind, gilt das Gesetz nach ihrem gewöhnlichen Aufenthalt oder nach dem ihrer Staatsangehörigkeit, wenn sie dies in ihrem Testament so bestimmt haben.

Mit anderen Worten: Wenn jemand mit der deutsche Staatsangehörigkeit im Jahr 2014 in Spanien starb und seit 20 Jahren dort lebte, gilt für sein Erbe deutsches Recht; aber wenn dieselbe Person im Jahr 2016, d.h. nach dem 17. August 2015, ohne Testament starb, ist das spanische Recht anwendbar, da der Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Spanien maßgebend ist.

Bitte beachten Sie, dass in Spanien nicht in allen autonomen Gemeinschaften das allgemeine Zivilrecht angewandt wird, sondern dass es bestimmte autonome Gemeinschaften gibt, die ihre eigene Gesetzgebung haben („Foralrecht“). Konkret handelt es sich um Aragonien, Katalonien, die Balearen, Galicien, Navarra, das Baskenland und teilweise Valencia und Fuero de Baylio (in Extremadura). Mit anderen Worten, es ist wichtig zu wissen, wo in Spanien der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte, da es sein kann, dass anstelle des allgemeinen bürgerlichen Rechts ein foralrechtliches Gesetz angewandt wird.

Was Erbschaften nach katalanischem Recht betrifft, können Sie den Artikel in diesem Link lesen.

Wer erbt zuerst?

Reihenfolge der Erbfolge in den meisten Gebieten Spaniens. (Vergessen Sie nicht, dass es in Spanien 15 Gemeinschaften mit eigenen und unterschiedlichen Rechten gibt, von denen 7 Besonderheiten im Erbrecht aufweisen).

Wenn jemand ohne Testament oder mit einem nichtigen Testament stirbt und das allgemeine spanische Recht zur Anwendung kommt, erfolgt die Erbfolge in gerader Abwärtslinie. Das heißt,

  • Kinder erben von ihren Eltern.
  • Haben Sie keine Kinder, so erfolgt die Erbfolge in gerader Aufwärtslinie, d.h., die Eltern des Erblassers erben.
  • Sind keine Kinder oder Eltern mehr am Leben, so erbt der / die Ehegatte / in
  • Gibt es keinen Ehegatten / in, so geht das Erbe auf die Geschwister oder Neffen / Nichten über.
  • Gibt es auch keine Geschwister oder Neffen / Nichten, so geht das Erbe auf alle anderen Seitenverwandten bis zu den Cousins (4. Grades) über, und,
  • wenn niemand das Erbe bis zu den Cousins (4. Grades) angenommen hat, geht das Erbe an den Staat über.

Die Frist für die Annahme einer Erbschaft in Spanien und Katalonien beträgt 30 Jahre.

Wenn katalanisches Recht auf die Erbschaft angewendet wird, weil beispielsweise ein Deutsche in Katalonien wohnte, ändert sich die Reihenfolge.

Was passiert, wenn mein Vater mich aus dem Testament ausschließt und das allgemeine spanische Recht gilt?

Testamenterbschaften und Pflichtteilrecht.

Bestimmte Erben können nicht ohne einen gerechten Grund von der Erbschaft ausgeschlossen werden; das sind die sogenannten Noterben oder pflichtteilsberechtigte:

1. Die Kinder und Nachkommen in Bezug auf ihre Eltern und Aszendenten.

2. In Ermangelung der Vorstehenden, Eltern und Aszendenten in Bezug auf ihre Kinder und Nachkommen.

3. Der Witwer oder die Witwe.

Der nicht verfügbare Teil des Pflichtteils beträgt 2/3; d. h., der Erblasser kann nur über 1/3 des gesamten Erbes frei verfügen.

Für den Fall, dass der Erblasser sein gesamtes Erbe einer anderen Person als der testamentlosen Erbfolge oder einem Dritten, z.B. einem Verein oder einem Nichtverwandten, vererbt hat, gilt nach dem allgemeinen spanischen Recht

  • die Kinder können ihr Recht auf Pflichtteil geltend machen, das aus 2/3 des Erbes besteht.
  • wenn keine Kinder vorhanden sind, können die Eltern den Anspruch auf Pflichtteil, bestehend aus ½, geltend machen, wenn es keine/n Witwe/r gibt, denn wenn es eine/n gibt, haben sie nur Anspruch auf 1/3.
  • Witwe/r haben immer ein Nießbrauchrecht von einem Drittel des Erbes, wenn Kinder vorhanden sind, und die Hälfte gibt es Eltern, aber keine Kinder.

¡ACHTUNG! Die Frist für die Geltendmachung des Pflichtteils beträgt nach spanischem Recht 30 Jahre. Die Frist kann jedoch unterbrochen werden.

Muss ich in Spanien Erbschaftssteuern zahlen, wenn deutsches Recht auf die Erbschaft anwendbar ist?

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien erben, müssen Sie die Erbschaftssteuer in Spanien zahlen, auch wenn deutsches Recht auf die Erbschaft anwendbar ist. Wenn andererseits deutsches Recht gilt und sich keine Vermögenswerte des Nachlasses in Spanien befinden, müssen Sie möglicherweise auch in Spanien Steuern zahlen, wenn der Erbe seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien hat. Das Erbe eines Deutschland wird jedoch nicht doppelt besteuert.

Zugegebenermaßen soll dieser Artikel nicht ausführlich sein, sondern lediglich einen grundlegenden Leitfaden für grenzüberschreitende Erbschaften bieten, und wir mussten Themen ausschließen, um diesen Artikel kurzzuhalten.

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