Gesellschaftsrecht in Spanien

  • Welche Rechtsformen gibt es in Spanien?
  • Welche Rechtsform ist angemessen für meine Geschäftsidee?
  • Wie funktionieren Gründung und Auflösung in Spanien?
  • Welche Ämter müssen vorab informiert werden?
  • Welche Kosten und Steuern kommen auf mich zu?
  • Was sind die fundamentalen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem spanischen Gesellschaftsrecht?
  • Lohnt sich die Investition auf dem spanischen Markt?
  • Beeinträchtigt die wirtschaftliche Lage des Landes mein Geschäft?
  • Wer hilft mir bei der Bewältigung der notwendigen Formalitäten ohne spanische Sprachkenntnisse?
  • Was ist eine NIF/CIF?
  • Auf welche rechtlichen Bestimmungen muss ich Rücksicht nehmen?
  • Was muss ich bei Nachfolgegestaltung meines Unternehmens in Spanien beachten?

Deutschsprachige Anwälte für Gesellschaftsrecht

Dies sind nur einige Fragen, die Ihnen womöglich durch den Kopf gehen, wenn Sie z. B. an Ihre Unternehmensgründung oder die Nachfolgegestaltung Ihres Unternehmens in Spanien denken. Eine Unternehmensgründung muss gut geplant sein, damit am Ende keine unnötigen Kosten oder Risiken entstehen.

Genau hier schreiten wir ein! Wir beraten Sie u.a. über die passende Rechtsform Ihrer Geschäftsidee, planen alles ins kleinste Detail mit Ihnen durch, setzen entsprechende bilinguale Verträge für Sie auf und informieren Sie über die rechtlichen Hintergründe. Die Korrespondenz mit den spanischen Behörden übernehmen wir für Sie. Wir versichern Ihnen eine schnelle und reibungslose Abwicklung zu den besten Konditionen.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen vom 1. Tag an, denn Vertrauen ist unsere Unternehmensphilosophie!

Wir sprechen Deutsch, Spanisch, Englisch, Französisch und Katalanisch.

+34 933 012 741

Anwalt für Gesellschaftsrecht in Barcelona.

Wir arbeiten mit Anwälten in Frankfurt, London, Brüssel, Paris, Amsterdam und München zusammen, um unseren Mandanten als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht einen Service auf dem gesamten Gebiet anbieten zu können:

Sr. Espada CV

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