Deutsches Erbrecht in Spanien

Rechtsvertretung für Erbschaften in Spanien

Seinen Lebensabend im mediterranen Spanien verbringen, das ist das Ziel vieler Bürger aus Österreich, der Schweiz und Deutschland. Doch dieser Plan muss für den Todesfall abgesichert sein, damit die Erben nach dem bedauerlichen Verlust keine Probleme mit dem Nachlass im Ausland haben. Nichtsdestotrotz, ist die Situation oftmals anders, da sich viele Menschen mit dem Ableben nicht beschäftigen.

Deutschsprachige Anwälte für Erbrecht in Spanien

Wir, die Anwaltskanzlei Espada Gerlach, sind über 30 Jahre mit dieser Thematik vertraut und regeln daher Ihre Erbschafts- und Familienangelegenheiten im angemessenen Rahmen zu Ihrem Vorteil und Ihrer vollsten Zufriedenheit.

Beim spanischen Erbrecht ist auf verschiedene Grundsätze zu achten, zum einen der ständige Wohnsitz des Erblassers, die Staatsangehörigkeit und Nachlasseinheit, dabei wird bei der Nachlassabklärung das Gesetz jenes Landes angewandt, dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Ablebens angehörte. Zum anderen die Normen des Zivilgesetzbuches (El código Civil), sowie die Foralrechte der jeweiligen Provinz. Die Provinzen sind hierbei folgende: Navarra, Katalonien, Balearen, Baskenland und Aragonien.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen vom 1. Tag an, denn Vertrauen ist unsere Unternehmensphilosophie!

Wir sprechen Deutsch, Spanisch, Englisch, Französisch, Katalanisch und Schwedisch.

  • Erbschaftsurkunde.
  • Erbschaftssteuer Katalonien.
  • Erbrecht in Spanien für deutsche.

Anwalt für Erbrecht in Barcelona.

Wir arbeiten mit Anwälten in Frankfurt, London, Brüssel, Paris, Amsterdam und München zusammen, um unseren Mandanten als Fachanwalt für Erbrecht einen Service auf dem gesamten Gebiet anbieten zu können:

Sr. Espada CV

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