Steuerrecht in Spanien und Deutschland

Sie sind ortsansässig im Ausland und planen nach Spanien auszuwandern, ein Geschäft zu eröffnen, eine Investition zu tätigen, mit einem nationalen oder ausländischem Unternehmen zu fusionieren, eine Immobilie zu kaufen oder haben womöglich etwas in Spanien geerbt?

Herzlichen Glückwunsch, denn dann sind Sie bei uns schonmal an der richtigen Adresse. Über 30 Jahre Erfahrung im Steuerrecht zeichnet unsere Anwaltskanzlei „Espada Gerlach Abogados“ nämlich aus.

Wir beraten Sie über die steuerrechtlichen Hintergründe bei ausländischen Investitionen in Spanien, sowie bei spanischen Investitionen im Ausland. Aber auch bei nationalen oder internationalen Rechtsgeschäften, Erbschaften, Schenkungen und Vertragsabschlüssen behalten wir den Überblick für Sie und beraten Sie ausführlich, um die angemessenste und kostengünstigste Variante für Ihr Vorhaben zu finden.

Fachanwalt für Steuerrecht in Spanien und Deutschland

Wir beraten sowohl ortsansässige, als auch nicht-ortsansässige natürliche und juristische Personen, da wir bestens mit dem deutschen und spanischen Steuerrecht vertraut sind.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen vom 1. Tag an, denn Vertrauen ist unsere Unternehmensphilosophie!

Wir sprechen Deutsch, Spanisch, Englisch, Französisch, Katalanisch und Schwedisch.

+34 933 012 741

Anwalt für Steuerrecht in Barcelona.

Wir arbeiten mit Anwälten in Frankfurt, London, Brüssel, Paris, Amsterdam und München zusammen, um unseren Mandanten als Fachanwalt für Steuerrecht einen Service auf dem gesamten Gebiet anbieten zu können:

Sr. Espada CV

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie persönliche Betreuung in steuerrechtlichen Angelegenheiten benötigen: