Erbschafts- und schenkungssteuer für nichtresidenten in spanien europarechtswidrig. Anspruch auf erstattung

04/09/2014

Diese Entscheidung ist das Ergebnis eines langen Prozesses; er begann mit einer Aufforderung der Europäischen Kommission am 11.07.07 und den nachfolgenden Gutachten vom 07.05.10 und 17.02.11, in denen auf die diskriminierende Behandlung der Nichtresidenten durch die spanische Regierung hingewiesen wurde.

Da die im Laufe der Jahre aufeinander folgenden Regierungen Spaniens diese Feststellungen der EU nicht als verbindlich ansahen, weigerten sie sich das Gesetz zu ändern. Deshalb musste die EU einen Prozess wegen Nichtbefolgung einleiten, der soeben mit dem genannten Urteil geendet hat, und dieses ist  jetzt unmittelbar bindend.

Die Regierung ist nun also gerichtlich dazu verpflichtet worden, das Gesetz zu ändern; bis dies geschieht, können  die Nicht-Residenten jedoch bereits die Erstattung ihrer Überzahlungen geltend machen.

Die Frist für die Geltendmachung müsste an sich die allgemeine Frist von 4 Jahren sein, sie beginnt mit der Zahlung der höheren als der tatsächlich geschuldeten Steuer; es bleibt aber abzuwarten, ob die spanische Regierung dies auch so sieht.

Angesichts dieser noch nicht abschließend geklärten Situation ist es ratsam, den Anspruch unverzüglich beim Finanzamt geltend zu machen, wobei Unterlagen über die Zahlung der Steuer und eine ergänzende Erklärung auf einem separaten Vordruck mit den korrekten Berechnungen einzureichen sind (aus denen sich ein Saldo zugunsten des Steuerzahlers errechnet, der ihm vom Finanzamt erstattet werden muss).

Auf diese Weise kann zumindest der Lauf der Verjährungsfrist unterbrochen werden.

Darüber hinaus kann man sogar daran denken, in bereits verjährten Fällen eine Schadensersatzpflicht des spanischen Staates einzuklagen, weil er ein Europa-rechtswidriges Gesetz angewendet hat.

Für weitere Auskünfte  zu dieser aktuellen Situation und über zukünftige Entwicklungen stehen wir gern zur Verfügung.

Anwälte:

Joan Ramón Pomar Serra 

jr.pomar@espadagerlach.com

Alejandro Espada Gerlach

a.espada@espadagerlach.com