Neuigkeiten über steuerabgaben in spanien für ortsansässige und nichtansässige

17/07/2015

Steuerabgaben für Ortsansässige in Spanien 

Eigene Erträge aus wirtschaftlichen Tätigkeiten, freiberufliche Einkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Aufteilung des Einkommens:

Steuerbemessungsgrundlage

Der Prozentsatz der für das Jahr 2015 zu erwarten war

Wurde für 2015 modifiziert mit rückwirkender Auswirkung bis Januar 2015

2016

bis 12.450

20 %

19,50 %

19 %

von 12.450 bis 20.200

25 %

24,50 %

24 %

von 20.200 bis 34.000 (2015) bis 35.200 (ab 2016)

31 %

30,50 %

30 %

von 34.000/35.200 bis 60.000

39 %

38 %

37 %

ab 60.000

47 %

46 %

45 %

 

Beispiel: Ein Ortsansässiger verdient im Jahr 2015 100.000 €, somit zahlt er 36.815,25 € Steuern, wobei von dem Betrag noch keine möglichen Steuerkürzungen und –abzüge vorgenomen wurden. (Es fehlt die konkrete Anpassung, über die jede spanische autonome Region selbst entscheidet).

 

Aufschlüsselung der Kostenberechnung des Beispiels:

STEUERBEMESSUNGSGRUNDLAGE

DIFFERENZ

PROZENTSATZ

ZU ZAHLEN

 

bis 12.450

12.450

19,50%

                          2.427,75 €

 

12.450 – 20.200

7.750

24,50%

                          1.898,75 €

 

20.200 – 34.000

13.800

30,50%

                          4.209,00 €

 

34.000 – 60.000

26.000

38%

                          9.880,00 €

 

60.000 – 100.000

40.000

46%

                       18.400,00 €

ENDGÜLTIGER

PROZENTSATZ

 

 

Endsumme

                     36.815,50 €

36,82

Für die Zinserträge der Ortsansässigen:

Steuerbemessungsgrundlage

2015

Effektiver Steuersatz 2015 königliche Gesetzesverordnung 9/2015 ab 12/07/2015

2016

bis 6.000

20%

19,50%

21%

von 6.000 bis 50.000

22%

21,50%

21%

ab 50.000

24%

23,50%

23%

Dies bedeutet, dass wenn ein Ortsansässiger Zinsen im Wert von 100.000 € für sein Eigenkapital erhält, zahlt er für jene: 22.380 € (Es fehlt die konkrete Anpassung, über die jede spanische autonome Region selbst entscheidet).

Aufschlüsselung der Kostenberechnung des Beispiels:

STEUERBEMESSUNGSGRUNDLAGE

DIFFERENZ

PROZENTSATZ

ZU ZAHLEN

 

bis 6.000

6.000

19,50%

                          1.170,00 €

 

6.000 – 50.000

44.000

21,50%

                          9.460,00 €

 

50.000 – 100.000

50.000

23,50%

                       11.750,00 €

ENDGÜLTIGER

PROZENTSATZ

   

                       22.380,00 €

22,38

Steuerabzüge bei der Rechnungsstellung von Freiberuflern und Selbstständigen ortsansässigen:

Die Steuerabzüge, die die Geschäftkunden bei der Rechnungsstellung für freiberufliche Lieferanten (selbstständige natürliche Personen) anwenden müssen beträgt: ab Juli 2015 15%.

Neulinge im Terretorium der Selbstständigen zahlen ab dem 12/07/2015, in den ersten drei Jahren, 7%.

Steuerabzüge Wegen Einkünften aus Beweglichem und Unbeweglichem vermögen, (Aus Vermietung und Verpachtung) und Vermögenszugewinnen von Ortsansässigen

Ab dem 12. Juli werden sie 19,5 % betragen (vor dem 12.Juli betrugen sie 20%).

Steuerabgaben der Nichtansässigen

Erhaltenes Einkommen aus den Betriebsstätte, der Beträge die sie ins Ausland überweisen und die in dieser Betriebsstätte generiert wurden.

19,5 %

Erhaltenes Einkommen von Nichtansässigen ohne Betriebsstätte in einem Land der europäischen Union, mit dem ein Steuer-Informationsaustausch existiert.

Wegen der Zinseinnahmen, Dividenden und Vermögenszugewinne.

19,5%

Optionale Regelung für entsandte Arbeitnehmer im spanischen Territorium

Natürliche Personen die ihren steuerlichen Wohnsitz, als Folge ihrer Verlagerung ins spanische Territorium, in Spanien erwerben, können sich aussuchen ob sie die Einkommenssteuer für Nichtansässige zahlen, anhand der speziellen vorhergesehenen Regeln, die im 2. Absatz des Artikels 93 des Einkommenssteuergesetzes zu finden sind.

Allgemeiner Teil der Steuerbemessungsgrundlage

Zu zahlenden Steuerbetrag

%

bis 600.000 Euro

24%

ab 600.000 Euro

47%

 

Spezieller Teil der Steuerbemessungsgrundlage der Ersparnis

Steuerbemessungs-grundlage der Ersparnis

Einkommensteuerschuld von der noch Freibeträge und Sonderausgaben abgezogen werden

Rest des zu zahlenden Steuerbetrags

 

0

0

6.000

19,50%

6.000

1.170

44.000

21,50%

50.000

10.630

23,50%

 

Anwälte:

Santiago Roig Gironella

Alejandro Espada Gerlach

a.espada@espadagerlach.com